Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
RailExplorer GmbH – Unternehmensbereich Gleisbau‑Logistik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RailExplorer GmbH, Unternehmensbereich Gleisbau‑Logistik (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen im Bereich koordinierende Logistik, begleitende Logistik, Bauleitung und Projektleitung. Der Auftragnehmer erbringt keine Leistungen der Materialbeschaffung, Materialzuführung, Personalgestellung oder Bauausführung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsabschluss / Beauftragung
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Aufnahme der Dienstleistung zustande. Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Ressourcen bereit, insbesondere Personal, Maschinen, Geräte, Materialien, Transportmittel, Zugangsberechtigungen, Sperrpausen und Sicherheitsunterweisungen.
Der Auftragnehmer arbeitet ausschließlich mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Ressourcen und trifft keine eigenen Beschaffungs‑ oder Personalentscheidungen.
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich Dienstleistungen der koordinierenden Logistik, begleitenden Logistik, Bauleitung und Projektleitung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Qualität, Verfügbarkeit oder Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Ressourcen. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle notwendigen betrieblichen Voraussetzungen rechtzeitig vorliegen, insbesondere Sperrpausen, Baustellenfreimachung, Sicherheitsanweisungen sowie technische Unterlagen und Pläne. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
5. Bereitstellung von Unterlagen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Unterlagen, Pläne, Genehmigungen, Sicherheitsdokumente, Bauablaufpläne, Logistikkonzepte sowie sonstige projektrelevante Dokumente in gedruckter Form bereitzustellen. Werden Unterlagen nicht bereitgestellt und müssen durch den Auftragnehmer gedruckt, beschafft oder aufbereitet werden, werden die hierfür entstehenden Kosten vollständig an den Auftraggeber weitergegeben. Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspätet bereitgestellter Unterlagen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem Vertrag oder dem bestätigten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahnkosten zu berechnen. Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen. Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Tagessatz- und Stundenbasisregelung
7.1 Tagessatzregelung (All‑Inclusive)
Ein Tagessatz umfasst maximal 12 Stunden Arbeitsleistung pro Kalendertag. Im Tagessatz sind sämtliche Einsatzkosten vollständig inkludiert, insbesondere: – Arbeitsleistung bis zu 12 Stunden – organisatorische Vorbereitung und Nachbereitung – Nutzung eigener Kommunikationsmittel – Unterkunftskosten – Reisekosten – Verpflegungskosten – Fahrtkosten, Parkgebühren, Bahnfahrten – alle sonstigen typischen Einsatzkosten
Mehrarbeit über 12 Stunden wird gesondert berechnet: – entweder über einen zusätzlichen Tagessatz, – oder über einen gesonderten Stundensatz je angefangene Stunde.
7.2 Stundenbasisregelung
Die stundenbasierte Abrechnung greift nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Es gilt eine Mindestabnahme von 8 Stunden pro Kalendertag, unabhängig von der tatsächlichen Einsatzdauer.
Im Gegensatz zum Tagessatz sind bei stundenbasierter Abrechnung keine Einsatzkosten inkludiert. Folgende Kosten werden zusätzlich berechnet: – Reisekosten – Unterkunftskosten – Verpflegungskosten – Druck‑ und Materialkosten für fehlende Unterlagen – projektbezogene Sonderaufwände – zusätzliche administrative Leistungen
Mehrarbeit über die vereinbarte Stundenanzahl wird zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
7.3 Bereitstellung von Unterlagen (für beide Abrechnungsarten)
Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Unterlagen in gedruckter Form bereit. Fehlende Unterlagen werden durch den Auftragnehmer aufbereitet und dem Auftraggeber vollständig berechnet.
8. Stornierung / Rücktritt
8.1 Projekte bis 2 Wochen Dauer
– mehr als 14 Tage vorher: 20 % – 14–7 Tage vorher: 40 % – weniger als 7 Tage vorher: 60 % – ab Leistungsbeginn: 100 %
8.2 Projekte zwischen 2 und 6 Wochen Dauer
– mehr als 21 Tage vorher: 25 % – 21–14 Tage vorher: 50 % – weniger als 14 Tage vorher: 70 % – ab Leistungsbeginn: 100 %
8.3 Projekte über 6 Wochen Dauer
– mehr als 30 Tage vorher: 30 % – 30–14 Tage vorher: 60 % – weniger als 14 Tage vorher: 80 % – ab Leistungsbeginn: 100 %
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9. Leistungsänderungen / Zusatzleistungen
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Zusatzleistungen auszuführen, wenn dies zur Sicherstellung der Koordination oder Sicherheit erforderlich ist.
10. Liefer- und Leistungsfristen
Fristen verlängern sich bei höherer Gewalt, Streik, behördlichen Anordnungen, extremen Witterungsbedingungen oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Verzögerungen.
11. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, Verzögerungen oder Ausfälle, die auf unzureichende oder fehlerhafte Ressourcen des Auftraggebers zurückzuführen sind.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der RailExplorer GmbH.
13. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Betriebsdaten und Planungsunterlagen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der RailExplorer GmbH, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
